Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung übersandt. Die Kartellbehörde geht davon aus, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Außerdem stellt das Amt fest, dass Facebook missbräuchlich handelt, indem das Unternehmen die Nutzung davon abhängig macht, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen.
Zu diesen Drittquellen gehören nicht nur konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, sondern auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann. Dabei hält das Amt vor allem die Verwertung von Daten für problematisch, die Facebook millionenfach auf anderen Internetseiten sammelt.
„Keine wirksame Einwilligung der Nutzer“
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: „Mithilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht. Dies geschieht sogar schon, wenn man z.B. einen „Gefällt Mir-Button“ gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist. Dies ist den Nutzern nicht bewusst.“
Hier bemängelt die Behörde auch, dass dafür keine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt. Das Ausmaß verstoße gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen. Als marktbeherrschendes Unternehmen müsse Facebook berücksichtigen, dass die Nutzer nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Bei Facebook wird der Nutzer aber vor die Wahl gestellt, entweder das „Gesamtpaket“ zu akzeptieren oder auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten.
Nach der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes sind die Nutzungsbedingungen von Facebook zumindest in diesem Punkt nicht angemessen und verstoßen zu Lasten der Nutzer gegen datenschutzrechtliche Wertungen. Weil Facebook marktbeherrschend sei, könne auch nicht von einer wirksamen Einwilligung der Nutzer zu dieser Form der Datensammlung und Weiterverarbeitung ausgegangen werden.
Verfahren hat Drittquellen im Fokus
Das Bundeskartellamt konzentriert sich in diesem Verfahren auf die Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten aus Drittquellen. Die Behörde lässt offen, ob nicht auch bei der Datensammlung und ‑verwendung auf dem sozialen Netzwerk Facebook selbst Datenschutzverstöße und ein Missbrauch der Marktbeherrschung vorliegen oder nicht.
Facebook müsse sich an Regeln und Gesetze halten, sagt Andreas Mundt: „Das Kartellrecht verbietet es, dass ein Unternehmen seine Marktmacht missbräuchlich ausnutzt.“ Das jetzt versandte Anhörungsschreiben bildet zunächst einen Zwischenschritt im Missbrauchsverfahren. Es räumt dem Datenkonzern die Möglichkeit ein, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und weitere Rechtfertigungsgründe oder Lösungsvorschläge vorzutragen. Das Bundeskartellamt führt gegen Facebook ein Verwaltungsverfahren. Am Ende des Verfahrens kann es zu einer Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen. Eine abschließende Entscheidung in der Sache wird nicht vor Frühsommer 2018 ergehen.
Die Behörde stellt ein Hintergrundpapier & FAQ mit weiteren Informationen zum Download bereit.
